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Lygodactylus williamsi - Himmelblauer Zweggecko
Der Himmelblaue Zwerggecko

Lygodactylus williamsi

Lygodactylus williamsi

Info zur Abgabe von Lygodactylus williamsi Nachzuchten

Was muss der Halter von L.Williamsi beachten? 

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Alle Halter die Tiere der besonders geschützten Arten hält, ist dazu verpflichtet diese nach § 7 Absatz 2 der Bundesartenschutzverordnung diese bei der zuständigen Behörde unverzüglich an- und auch abmelden.

Die Meldung muss Angaben über Zahl, Art, Alter, Geschlecht, Herkunft, Verbleib, Standort, Verwendungszweck und Kennzeichen der Tiere enthalten.

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Die Bestandsmeldung muss ausgefüllt und unterschrieben werden und mit einer Kopie der EU-Bescheinigung bei streng geschützten Arten bzw. einer Kopie des Herkunftsnachweises (z. B. Zuchtbescheinigung oder Nachweis der legalen Einfuhr) bei besonders geschützten Arten versehen sein.

 

Falls eine Fotodokumentation des Tieres vorhanden ist, müssen davon Farbkopien gefertigt und zusammen mit aktuellen Fotos sowie den oben genannten Unterlagen eingereicht werden.

Für Händler und gewerbliche Züchter besteht darüber hinaus eine Buchführungspflicht nach der Bundesartenschutzverordnung.

Wie läuft die Abgabe von Zwerggecko Nachzuchten bei mir ab ?

Meine jungen Geckos gebe ich auf jeden Fall erst ab dem 6-8 Monat nach ihrer Geschlechtsbestimmung ab. Sodass zu diesen Zeitpunkt die kleinen Willimasi dann Top Fit, sehr neugierig , zeigefreudig , Futter fest und Kugelrund sind. Allerdings gebe ich sie nur an zuvor gut vorbereitete Halter ab. Selbstabholer lade ich gerne zu mir nach NRW Mönchengladbach ein. Wer doch zu weit weg wohnt dem kann ich nach Rücksprache mit mir ein Versand Organisieren. Der Tier Versand ist für Reptilien und Frösche von Montag bis Donnerstag möglich. Die Tiere treffen am Nächten Tag in der regel noch vor 12 Uhr beim Empfänger ein. Unerfahrene Halter bekommen bevor sie ihre Geckos kaufen, bei mir auf jeden Fall die Gelegenheit, sich über alles gründlich zu informieren und stehe selbstverständlich auch nach der Abgabe immer gerne weiterhin Fragen zu beantworten und nützliche Tipps zu geben zur Verfügung. Schließlich möchte ich das es meinen Schützlingen auch noch lange nach der Abgabe weiterhin gut geht!

Lygodactylus williamsi versand

Was muss der Käufer beim kauf von Lygodactylus williamsi unbedingt beachten.

 

Herkunftsnachweis.jpg

Wenn eine Foto Dokumentation vorhanden ist muss auf dem Foto die Zeichnung der Tiere beidseitig im Bereich zwischen Kopf und Vorderfüßen dokumentiert sein. Diese Zeichnung ändert sich bei Jungtiere nach dem 6. Lebensmonat nicht mehr und wird zur  Identifikation des Tieres genutzt.

 

 

Nach dem Kauf muss das Tier dann bei der eigenen zuständigen Behörde angemeldet werden.

Bitte Kaufe keine Lygodactylus williamsi ohne Herkunftsnachweis und der  Vermarktungsgenehmigung !!!
Sollte der Verkäufer dies nicht haben, dann solltest du auf den Kauf verzichten

Herkunftsnachweis

Lygodactylus williamsi hat einen  Schutzstatus und Meldepflicht...  warum?

Lygodactylus williamsi satnden schon ab 2014 im Anhang B der EU-Artenschutzverordnung. Damit wurde bereits der Himmelblaue Zwergtaggecko unter besonderen Schutz gestellt. Er gehört leider durch illegale Wildfänge und die immer weiter fortschreitende Verkleinerung seines Lebensraumes zu den vom Aussterben bedrohten Arten. Mittlerweile ist dreiviertel des Bestandes des Himmelblauen Zwergtaggeckos bereits abgesammelt und der Bestand ist dramatisch gesunken.

Besitz- und Vermarktungsverbot des Himmelblauen Zwerggeckos

 

Grundsätzlich dient das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) dem Schutz wildlebender Arten. Damit sind natürlich auch Privathalter davon betroffen. Lygodactylus williamsi sind im CITES-Anhang-I- gelistet und unterliegen somit einem Besitz- und Vermarktungsverbot. Nachzuchten sind davon grundsätzlich ausgenommen.

Anmeldung von Lygodactylus Williamsi

Die Meldung muss bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde erfolgen.

Der Verkäufer muss dem Käufer ein Herkunfts nachweis und die speziell beantragte Vermarktungsgenehmigung mitgeben auf dem auch die Behörde angegeben ist, bei der das Tier angemeldet wurde, deren Gebühr vom jeweiligen Bundesland in einer Gebührenordnung festgelegt wird.

 

Der Verkäufer hat beim beantragen der Vermarktungsgenehmigung auf Wunsch seiner zuständigen Behörde entsprechende Bilder beizufügen. Diese werden als Foto Dokumentation Bestandteil der Bescheinigung. Diese Bescheinigungen mit Foto Dokumentation sind Transaktions bezogene Bescheinigungen, die für die mehrfache Vermarktung im ausstellenden Mitgliedstaaten gültig sind.

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Bescheinigungen ohne Foto Dokumentation dürfen nur die einmalige Vermarktung erlaubt werden. Bei erneuter Weitergabe der Tiere muss eine neue Vermarktungsgenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Auch kann es sein das die Behörde vom neuen Besitzer nachträglich um Fotos für ihre Dokumente bittet.

CITES.jpg

Vermarktungsgenehmigung

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