

Der Himmelblaue Zwerggecko
Lygodactylus williamsi
Lygodactylus williamsi
Wissenswertes rund um Lygodactylus williamsi
Lygodactylus Williamsi gehören zur Unterfamilie der Eigentliche Geckos Gekkoninae. Die aus kleinen, tagaktiven, farbenfrohen Arten besteht. Wie alle Vertreter seiner Gattung gehört auch der Himmelblaue Zwerggecko zu den sogenannten Haftzehern. Alle vier Füße des Geckos weisen fünf bekrallte Zehen auf, wobei die erste Zehe sehr klein (fast nicht vorhanden) ist und nur die anderen Vier Zehen mit parallel angeordneten Haftlamellen ausgestattet sind. Besseren Halt erlangen die kleinen Geckos durch ein Zusätzliches Haftorgan an der Schwanzspitze.

Haftlammellen an den Zehen

Haftlammellen an der Schwanzspitze
Viele der ca. 60 Arten der Zwerggeckos (Lygodactylus), sind im gesamten südlichen Afrika verbreitet. Zwei Lygodactylus Arten sind sogar in Südamerika zu finden.
Die wohl schönste und Farbenprächtigste Lygodactylus Art ist der Lygodactylus williamsi, der sich schon kurz nach seiner Entdeckung an großer Beliebtheit erfreute.
Geckos sind eine sehr artenreiche und beliebte Familie, die sich auf 4 Unterfamilien gliedert.
•Lidgeckos ( Eublepharine ) > 6 Gattungen > ca. 20 Arten / Unterarten
• Doppelfingergeckos ( Diplodactylinae ) > 15 Gattungen > ca. 100 Arten / Unterarten
• Eigentliche Geckos ( Gekkoninae ) > 64 Gattungen > ca. 600 Arten / Unterarten
• Kugelfingergeckos ( Sphaerodactylinae ) > 5 Gattungen > ca. 100 Arten / Unterarten
Lebenserwartung:
Die Lebenserwartung Beträgt zwischen 6 und 9 Jahren. Bekannt ist, dass beim Männchen mit zunehmendem alter die intensive Blaufärbung immer dunkler wird und somit das erste Anzeichen des Alterungsprozesses darstellt.

Herkunft Lebensraum:
Lygodactylus williamsi lebt ausschließlich in einer höhe von. 350m über dem Meeresspiegel in dem weniger als 4 km² großen Kimboza Forest und dessen nahegelegene kleine Gebiete in Tansania. Beim Kimboza Forest handelt es sich zum Großteil um einen natürlichen Tieflandregenwald. Das Gebiet das der Lygodactylus Williamsi bevorzugen ist tagsüber sehr trocken und nachts halbfeucht. Es herrschen vor Ort ozeanische Temperaturen und ozeanische Niederschläge.
Die höchst Temperaturen werden im Dezember erreicht und betragen
28 -32 Grad Celsius. Von Ende Juni bis Ende August herrscht eine Trockenzeit. In den anderen Monaten werden maximale Werte von 24 Grad erreicht. Die himmelblauen Zwergtaggeckos sind sogenannte Palmbewohner und leben ausschließlich auf Schraubenbäumen (Pandanus kirkii und rabaiensis), welche den Kimboza Forest auf einer Fläche von ca 18% bedecken. Sogenannte Epiphyten in Form von großen Farnen und Ochrideen sind ebenfalls reichlich im Kimboza Forest anzutreffen.
Schutzstatus vom L. Williamsi
Der Himmelblaue Zwergtaggecko (Lygodactylus williamsi) ist nun im EU-Anhang A zu finden. Er gilt gemäß § 7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ab dem 04.02.2017 als „streng geschützt“. Der Handel mit diesen Tieren ist ab sofort in der EU verboten. Ausgenommen vom Verbot sind nachgezüchtete Exemplare, für die eine Befreiung vom Vermarktungsverbot ausgestellt wurde. Züchter dieser Arten müssen also künftig eine solche Vermarktungsgenehmigung bei ihrer zuständigen Naturschutzbehörde beantragen, bevor sie ihre Nachzuchten abgeben dürfen. Nur mit einem solchen Dokument ist die Weitergabe von Nachzuchten in Zukunft erlaubt! Die Kosten für diesen Amtsakt sind je nach Gebührenordnung des Bundeslandes unterschiedlich. Manche Bundesländer haben einen Festpreis, andere errechnen die Gebühren anhand des (womöglich geschätzten) Marktwertes des Tieres. Für den Handel mit Drittländern (wie z.B. der Schweiz) müssen darüber hinaus Ausfuhr- bzw. Einfuhrgenehmigungen beim Bundesamt für Naturschutz beantragt werden.
Die o.g. Vermarktungsgenehmigung ist an das individuelle Tier geknüpft und gilt nur für dieses, weswegen zusätzlich eine eindeutige Kennzeichnung der Tiere erforderlich ist.
Kennzeichnungspflicht:
Neben der für bereits zuvor bestehenden Meldepflicht, müssen sie nun gemäß § 12 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) eindeutig gekennzeichnet werden. § 13 BArtSchV legt die bevorzugte Methode der Kennzeichnung fest. Reptilien sind nach Wahl des Halters bevorzugt per Fotodokumentation oder Transponder zu kennzeichnen. Die Transponderkennzeichnung ist allerdings nur bei Reptilien mit einer Körpermasse ab 200 g (Schildkröten ab 500 g) möglich. Diese Art der Kennzeichnung fällt z.B. beim Himmelblauen Zwergtaggecko weg.