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Lygodactylus williamsi - Himmelblauer Zweggecko
Der Himmelblaue Zwerggecko

Lygodactylus williamsi

Lygodactylus williamsi

Wissenswertes rund um Lygodactylus williamsi

Lygodactylus williamsi gehören zur Unterfamilie der Eigentlichen Geckos (Gekkoninae), die aus kleinen, tagaktiven und farbenfrohen Arten besteht. Wie alle Vertreter ihrer Gattung sind auch die Himmelblauen Zwerggeckos sogenannte Haftzehrer. Alle vier Füße des Geckos haben fünf bekrallte Zehen, wobei die erste Zehe sehr klein (fast nicht vorhanden) ist und nur die anderen vier Zehen mit parallel angeordneten Haftlamellen ausgestattet sind. Etwas, was vielen Haltern nicht bewusst ist, ist, dass die kleinen Geckos besseren Halt erhalten durch ein zusätzliches Haftorgan an der Schwanzspitze.

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 an Zehen vom Lygodactylus

Haftlammellen an den Zehen 

Haftlamellem am Schwanz vom Lygodactylus

Haftlammellen an der Schwanzspitze 

Viele der ca. 60 Arten der Zwerggeckos (Lygodactylus) sind im gesamten südlichen Afrika verbreitet. Zwei Lygodactylus-Arten sind sogar in Südamerika zu finden.

Die wohl schönste und farbenprächtigste Lygodactylus-Art ist der Lygodactylus williamsi, der sich schon kurz nach seiner Entdeckung großer Beliebtheit erfreute.

 

 

Geckos sind eine sehr artenreiche und beliebte Familie, die sich auf 4 Unterfamilien gliedert.  

 

•Lidgeckos ( Eublepharine ) > 6 Gattungen > ca. 20 Arten / Unterarten

• Doppelfingergeckos ( Diplodactylinae ) > 15 Gattungen > ca. 100 Arten / Unterarten

• Eigentliche Geckos ( Gekkoninae ) > 64 Gattungen > ca. 600 Arten / Unterarten

• Kugelfingergeckos ( Sphaerodactylinae ) > 5 Gattungen > ca. 100 Arten / Unterarten

 

 

 

 

Lebenserwartung:

 

Die Lebenserwartung beträgt zwischen 6 und 9 Jahren. Es ist bekannt, dass bei Männchen mit zunehmendem Alter die intensive Blaufärbung immer dunkler wird, was das erste Anzeichen des Alterungsprozesses darstellt.

Gecko Lygodactylus williamsi.jpg

Herkunft  Lebensraum:

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Lygodactylus williamsi lebt ausschließlich in einer Höhe von 350 m über dem Meeresspiegel im weniger als 4 km² großen Kimboza Forest und den nahegelegenen kleinen Gebieten in Tansania. Der Kimboza Forest besteht größtenteils aus einem natürlichen Tieflandregenwald. Das bevorzugte Gebiet des Lygodactylus williamsi ist tagsüber sehr trocken und nachts halbfeucht. Es herrschen vor Ort ozeanische Temperaturen und ozeanische Niederschläge.

Die höchsten Temperaturen werden im Dezember erreicht und betragen zwischen 28 und 32 Grad Celsius. Von Ende Juni bis Ende August herrscht Trockenzeit. In den anderen Monaten werden maximale Werte von 24 Grad Celsius erreicht. Die himmelblauen Zwergtaggeckos sind sogenannte Palmbewohner und leben ausschließlich auf Schraubenbäumen (Pandanus kirkii und rabaiensis), welche den Kimboza Forest auf einer Fläche von ca. 18 % bedecken. Außerdem sind sogenannte Epiphyten in Form von großen Farnen und Orchideen reichlich im Kimboza Forest anzutreffen.

 

 

 

Schutzstatus vom L. Williamsi

Der Himmelblaue Zwergtaggecko (Lygodactylus williamsi) ist nun im EU-Anhang A zu finden und gilt gemäß § 7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ab dem 04.02.2017 als "streng geschützt". Der Handel mit diesen Tieren ist ab sofort in der EU verboten. Ausgenommen vom Verbot sind nachgezüchtete Exemplare, für die eine Befreiung vom Vermarktungsverbot ausgestellt wurde. Züchter dieser Arten müssen also künftig eine solche Vermarktungsgenehmigung bei ihrer zuständigen Naturschutzbehörde beantragen, bevor sie ihre Nachzuchten abgeben dürfen. Nur mit einem solchen Dokument ist die Weitergabe von Nachzuchten in Zukunft erlaubt. Die Kosten für diesen Amtsakt sind je nach Gebührenordnung des Bundeslandes unterschiedlich. Manche Bundesländer haben einen Festpreis, andere errechnen die Gebühren anhand des (womöglich geschätzten) Marktwertes des Tieres. Für den Handel mit Drittländern (wie z.B. der Schweiz) müssen darüber hinaus Ausfuhr- bzw. Einfuhrgenehmigungen beim Bundesamt für Naturschutz beantragt werden.

Die oben genannte Vermarktungsgenehmigung ist an das individuelle Tier geknüpft und gilt nur für dieses, weswegen zusätzlich eine eindeutige Kennzeichnung der Tiere erforderlich ist.

Kennzeichnungspflicht: Neben der bereits zuvor bestehenden Meldepflicht müssen sie nun gemäß § 12 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) eindeutig gekennzeichnet werden. § 13 BArtSchV legt die bevorzugte Methode der Kennzeichnung fest. Reptilien sind nach Wahl des Halters bevorzugt per Fotodokumentation oder Transponder zu kennzeichnen. Die Transponderkennzeichnung ist allerdings nur bei Reptilien mit einer Körpermasse ab 200 g (Schildkröten ab 500 g) möglich. Diese Art der Kennzeichnung fällt z.B. beim Himmelblauen Zwergtaggecko weg.

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